Administrator gegen Executor
Executor und Administrator sind Begriffe, die mit Personen verbunden sind, die gebeten wurden, sich um die Besitztümer einer verstorbenen Person zu kümmern. Diese Besitztümer sind hauptsächlich unbeweglich, und dies ist der Grund, warum es einen Vollstrecker oder einen Verwalter eines Nachlasses gibt. Die Aufgaben der beiden Titel sind so ähnlich, dass Menschen häufig zwischen diesen Begriffen verwechselt werden. In der Tat sind beide gemeinsam bekannt oder werden als persönlicher Vertreter bezeichnet. In diesem Artikel werden die beiden Begriffe Administrator und Executor behandelt, um ihre Unterschiede herauszufinden.
Testamentsvollstrecker
Wenn eine Person nach der Abgabe eines Testaments stirbt, nennt sie den Namen der Person, die ihre Anweisungen in Bezug auf ihren Nachlass ausführt. Diese Person ist als Vollstrecker bekannt, der sich um die Schulden, Steuern und die Zahlung anderer Kosten aller im Besitz der verstorbenen Person befindlichen Immobilien kümmert. Nach Durchführung dieser Maßnahmen ist er berechtigt, das verbleibende Vermögen nach dem Willen des Verstorbenen unter seinen Erben oder an andere im Testament genannte Begünstigte zu verteilen.
Administrator
Wenn eine Person stirbt, ohne ein Testament abzugeben oder ohne die Person zu benennen, die sich um die Angelegenheiten ihres Eigentums kümmert, wird eine solche Person vom Gericht ernannt. Diese Person, die als persönlicher Vertreter eingestuft ist, wird als Nachlassverwalter des Verstorbenen bezeichnet. Der Verwalter eines Nachlasses bleibt unter der Kontrolle eines Gerichts, das als Nachlassgericht bezeichnet wird, und er ist auch diesem Gericht gegenüber rechenschaftspflichtig, wenn er seine Pflichten erfüllt.
Was ist der Unterschied zwischen Administrator und Executor?
• Der persönliche Vertreter, der von der verstorbenen Person in seinem letzten Testament ernannt wurde, wird als Testamentsvollstrecker bezeichnet.
• Ein Testamentsvollstrecker führt die Anweisungen aus, die der Verstorbene in seinem letzten Testament festgelegt hat.
• Der persönliche Vertreter wird, wenn er vom Verstorbenen nicht benannt wird, von einem Nachlassgericht ernannt und als Administrator bezeichnet.
• Die Aufgabe eines Testamentsvollstreckers und eines Administrators bleibt gleich und umfasst die Betreuung der Steuern und Aufwendungen des Nachlasses vor der Verteilung unter den Erben nach dem Willen des Verstorbenen.
• Der Unterschied zwischen einem Testamentsvollstrecker und einem Administrator liegt in der Art und Weise, in der sie ernannt werden.