Hauptunterschied - Zubehör gegen Komplize
Zubehör und Komplize sind zwei rechtliche Begriffe, die sich auf Personen beziehen, die an einem Verbrechen mitgewirkt haben. Der Hauptunterschied zwischen Zubehör und Komplize besteht darin, dass es sich bei dem Zubehör um eine Person handelt, die wissentlich und freiwillig bei einem Verbrechen hilft. Ein Accessoire kann ein Komplize oder ein Befürworter sein. Ein Komplize ist eine Person, die dem Auftraggeber vor oder während des Verbrechens hilft, während ein Täter eine Person ist, die dem Verbrecher nach dem Verbrechen hilft. Dies ist der Hauptunterschied zwischen Zubehör und Komplize.
Wer ist ein Zubehör?
Eine Person, die sich des Verbrechens eines anderen schuldig macht, indem sie den Verbrecher vor oder nach dem Verbrechen wissentlich und freiwillig unterstützt. Somit kann ein Zubehörteil ein Komplize oder ein Befürworter sein. Zubehör ist definiert als, „Einer, der, ohne bei der Begehung einer Straftat anwesend zu sein, einer solchen Straftat schuldig wird, nicht als Hauptdarsteller, sondern als Teilnehmer, wie durch Befehl, Rat, Anstiftung oder Verschleierung; entweder vor oder nach der Tatsache oder Provision. - Wests Enzyklopädie des amerikanischen Rechts
Nach dieser Definition kann eine Person, die dem Verbrechen hilft, indem sie ein Fluchtauto fährt, bei der Planung hilft, Waffen bereitstellt, den Tätern ein Alibi zur Verfügung stellt oder den Täter versteckt, als Zubehör definiert werden. Ein Zubehörteil ist normalerweise nicht am Tatort vorhanden, aber er ist sich bewusst, dass ein Verbrechen begangen wurde oder begangen werden wird.
Wer ist ein Komplize?
Ein Komplize ist eine Person, die wissentlich und freiwillig bei einem Verbrechen hilft. Dieser Begriff kann definiert werden als:
"Einer, der wissentlich, freiwillig oder absichtlich und mit gemeinsamer Absicht und kriminellem Zweck, der mit dem Haupttäter geteilt wird, einen anderen zur Begehung eines Verbrechens auffordert oder ermutigt oder bei seiner Planung und Ausführung hilft oder versucht, ihn zu unterstützen." - Webster's New World Law Dictionary
Wie aus diesen Definitionen hervorgeht, kann die Förderung der Ausführung eines Verbrechens, die Förderung der Ausführung des Verbrechens sowie das vorherige Wissen über das Verbrechen eine Person zu einem Komplizen eines Verbrechens machen. Ein Komplize muss nicht am Tatort anwesend sein, ist aber dennoch des Verbrechens schuldig. Beispielsweise kann ein Mitarbeiter der Bank einer Räuberbande den Plan der Bank und des Tresors geben. Obwohl dieser Mitarbeiter möglicherweise nicht am Tatort anwesend ist, ist er ein Komplize, da er auch des Verbrechens schuldig ist. Ein Komplize kann auch am Tatort anwesend sein, aber seine Rolle in dem Verbrechen kann gering sein. Zum Beispiel sichert eine Person das Opfer mit Seilen, während die andere mit ihm ein Messer sticht. Hier kann die Person, die das Opfer erstochen hat, der Auftraggeber sein, und die Person, die das Opfer gefesselt hat, kann als Komplize angeklagt werden. Trotz ihrer Anwesenheit oder Abwesenheit gelten sie als gleichermaßen des Verbrechens schuldig. Daher kann ein Komplize die gleiche Anklage und Strafe wie der Hauptverbrecher tragen.
Was ist der Unterschied zwischen Zubehör und Komplizen?
Tatort:
Zubehör: Zubehör ist normalerweise während des Verbrechens nicht vorhanden.
Komplize: Komplize kann während der Straftat anwesend sein oder nicht.
Gebühren:
Zubehör: Zubehör kann geringere Gebühren und Strafen erhalten.
Komplize: Komplize kann die gleichen Anklagen und Strafen erhalten wie der Haupttäter.
Hilfe bei der Kriminalität:
Zubehör: Ein Zubehör hilft dem Schulleiter normalerweise vor oder nach dem Verbrechen.
Komplize: Ein Komplize hilft dem Schulleiter vor und während des Verbrechens.
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